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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Medienagentur Richards
§ 1 Angebot, Bestätigung und Vertragsabschluss

Die von der Medienagentur RICHARDS gemachten Angebote sind freibleibend. Der Vertrag mit dem jeweiligen Sender kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Sendeauftrages durch den jeweiligen Sender oder seinen Beauftragten oder durch Ausstrahlung zustande. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung in dem ausgehandelten Umfang auch dann zustande, wenn die Platzierung noch nicht festgelegt wurde.

§ 2 Geheimhaltung

Die Medienagentur RICHARDS verpflichtet sich zur Geheimhaltung der im Rahmen der Abwicklung bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge des Auftraggebers.

§ 3 Platzierung

Die Medienagentur RICHARDS bucht auf Grundlage des Auftrages die entsprechende Werbezeit bei dem vereinbarten Sender. Eine Verschiebung der Sendezeit ist auf Grund von technischen Notwendigkeiten jedoch möglich.

§ 4 Bindung an den Auftrag

Der von dem Auftraggeber erteilte Produktions- und Sendeauftrag ist bindend und unwiderruflich. Der Auftraggeber ist auch dann zur Zahlung des Gesamtbetrages laut Produktions- und Sendeauftrag verpflichtet, wenn er den Werbespot aus irgendwelchen Gründen nicht erscheinen lassen möchte oder mangels rechtzeitiger Mitwirkung bei der Abstimmung des Inhalts nicht erscheinen kann.

§ 5 Produktion von Werbesendungen

Entsprechend den Vereinbarungen im Produktions- und Sendeauftrag produziert die Medienagentur RICHARDS nach ihrer Konzeption und Ihrem Konzept für die Erstellung eines Werbespots die Werbesendung für den Auftraggeber. Hierfür ist der Auftraggeber zur rechtzeitigen Mitwirkung und inhaltlichen Abstimmung verpflichtet. Insbesondere hat der Auftraggeber für eine vereinbarte Produktion das entsprechende Material und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Alle Rechte an einer für den Auftraggeber produzierten Werbesendung liegen ausschließlich bei der Medienagentur RICHARDS. Eine Weiterverwendung der Werbesendung - auch in abgeänderter Form - bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung der Medienagentur RICHARDS.

§  6 Inhalt von Werbesendungen

Die Medienagentur RICHARDS übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der von ihr vertriebenen Werbesendungen. Die Medienagentur RICHARDS ist auch nicht verpflichtet, die Werbesendung vor Annahme des Produktions- und Sendeauftrages hinsichtlich ihres Inhalts zu überprüfen. Die Verantwortung für den Inhalt der Werbesendung liegt allein beim Auftraggeber.

§ 7 Bezahlung

Soweit keine anders lautenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, ist der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Betrages im Voraus verpflichtet. Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, die eine Produktion oder Ausstrahlung nicht ermöglicht, befreien nicht von der Zahlungsverpflichtung. Bei Zahlungsverzug wird die Ausführung weiterer Aufträge vom Ausgleich der offenen Beträge abhängig gemacht.

§ 8 Haftung

Eine Haftung der Medienagentur RICHARDS auf Schadenersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlungen- auch im Zusammenhang mit Gewährleistungspflichten - besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Dieser Ausschluss gilt nicht für den Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und zugesicherter Eigenschaften. In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten haftet die Medienagentur RICHARDS höchstens bis zur Höhe des jeweiligen Grundpreises. Dieselbe Beschränkung gilt, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist, für alle im ersten Absatz diese Paragraphen genannten Haftungstatbestände auch bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung jeglicher Pflichten durch Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind.

Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht absehbaren Schaden begrenzt.

Grundsätzlich übernimmt die Medienagentur RICHARDS keinerlei Haftung für die Leistung des ausstrahlenden Senders. Auf Verlangen werden etwaige Ansprüche gegen den Sender an den Auftraggeber abgetreten.

§ 9 Pauschalierter Schadenersatz

Kommt es aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Durchführung des Vertrages, so schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer 30% der Auftragssumme pauschal. Dem Auftraggeber bleibt unbenommen, dem Auftragnehmer einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§ 10 Sonstiges

Für sämtliche Produktions- und Sendeaufträge gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingen der Medienagentur RICHARDS. Die AGB des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Abreden oder Ergänzungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch dieser Klausel, sind nur in schriftlicher Form bindend. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich ob sie vorliegt oder später eintritt, berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.

Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige entsprechende wirksame Bedingung zu ersetzen, die dem Parteiwilligen am nächsten kommt.

§ 11 Gerichtsstand

Ausdrücklicher Gerichtsstand ist Rüsselsheim. Der Auftraggeber kann jedoch vor jedem anderen für ihn zuständigen Gericht verklagt werden.

 

 

 

Es gilt deutsches Recht.

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